Auf Basis des eingereichten Antrages Anfang 2019 wurde durch das zuständige Landesministerium mit Erlass vom 31.07.2019 mitgeteilt, dass die beantragte Gesamtmaßnahme „Innenstadt“ in das Städtebauförderprogramm aufgenommen wurde. Im Nachgang sind zunächst die Grundlagen in Form von Konzeptstudien zu erarbeiten. Dazu wurde Ende 2020 die BIG Städtebau GmbH mit den sogenannten vorbereitenden Untersuchungen (VU) samt Erstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (IEK) beauftragt. Ziel ist es, städtebauliche Missstände und Potenziale im abgegrenzten Untersuchungsgebiet zu identifizieren und Handlungsschwerpunkte, Entwicklungsziele sowie Maßnahmen zu konkretisieren. In der späteren Umsetzung von konkreten Projekten sollen die Missstände durch den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln aktiv behoben werden. Mehr zum Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren“, wie das Nachfolgeprogramm von „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ seit 2020 heißt, finden Sie von Seiten des Bundes hier.