– Abschluss der Bestandsanalyse und Erarbeitung von Leitlinien und Entwicklungszielen
– Vorbereitung einer weiteren Informations- und Beteiligungsveranstaltung für die Öffentlichkeit
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Liebe Bargteheiderinnen und Bargteheider, liebe Interessierte!
Mit der Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren (vormals „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“) haben wir die Chance, die Zukunft unserer Innenstadt mit finanzieller Unterstützung von Bund und Land zu gestalten.
Anspruch des Förderprogramms ist es, die Zentren als Standorte für Wirtschaft und Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben zu erhalten und gemäß der sich ändernden Anforderungen zu entwickeln.
Um als Stadt Fördermittel erhalten und Maßnahmen umsetzen zu können, müssen als erstes die Durchführung von sogenannten vorbereitenden Untersuchungen (VU) gemäß Baugesetzbuch und die Erstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (IEK) erfolgen.
Mitte 2021 konnte die BIG Städtebau GmbH beginnen, gemeinsam mit der Stadt, diese vorbereitenden Untersuchungen für das festgelegte Untersuchungsgebiet „Innenstadt“ durchzuführen und ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept zu erarbeiten. Dies bietet auch Ihnen als Bewohnerinnen und Bewohnern die Gelegenheit, die Entwicklung der Innenstadt mit Städtebauförderungsmitteln für öffentliche und private Investitionen aktiv zu unterstützen und mitzugestalten.
Im IEK werden Ziele und konkrete Maßnahmen benannt, welche mit Blick auf die nächsten zehn bis 15 Jahre notwendig sind, um die Bargteheider Innenstadt gemäß den aufgestellten Zielen zu entwickeln.
Zur Erreichung der Ziele ist der Einsatz von Fördermitteln insbesondere in den Bereichen Aufwertung von öffentlichen (Frei-)Räumen, Instandsetzung und Modernisierung von stadtbildprägenden Gebäuden, Stärkung der innerstädtischen Versorgungsfunktionen, Beseitigung von Leerständen und Aktivierung minder genutzter Flächen oder auch der Ausbau stadtverträglicher Mobilität vorgesehen.
Diese Internetseite informiert Sie über den Prozess der Durchführung der VU und Erstellung des IEK. Am 4. November 2021 fand das erste Dialogforum in der Aula der Dietrich-Bonhoeffer-Schule statt. Vielen Dank für Ihre zahlreichen Ideen, Anregungen und Hinweise! Diese fließen in den weiteren Prozess von VU und IEK ein. Die Dokumentation der Veranstaltung finden Sie auf dieser Internetseite. Weitere Beteiligungsformate werden folgen und hier rechtzeitig angekündigt.
Birte Kruse-Gobrecht
Bürgermeisterin der Stadt Bargteheide
Dialogforum vom 04.11.2021
Am Donnerstag, 4. November 2021 fand eine Informations- und Beteiligungsveranstaltung – Dialogforum – in der Aula der Dietrich-Bonhoeffer-Schule in Bargteheide statt. Dabei konnten sich die Teilnehmenden über den gestarteten Prozess zu den vorbereitenden Untersuchungen und zur Erstellung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts informieren und daran selbst aktiv beteiligen. Auch war ausreichend Zeit, um im Plenum oder im persönlichen Gespräch mit dem Gutachter und der Verwaltung Fragen zu stellen und Anmerkungen vorzubringen.
Die Dokumentation finden Sie hier zum Download.
Was ist bisher geschehen?
Was sind die nächsten Schritte?
3. Sitzung der Lenkungsgruppe
In der 3. Sitzung hat die Lenkungsgruppe über mögliche Maßnahmen für die Bargteheider Innenstadt diskutiert.
2. Sitzung der Lenkungsgruppe
In einer zweiten Sitzung hat die Lenkungsgruppe über Leitlinien und Entwicklungsziele für die Bargteheider Innenstadt diskutiert.
1. Sitzung der Lenkungsgruppe
Die Lenkungsgruppe, die den Prozess zu VU+IEK als Steuerungsgremium begleitet, hat sich in einer ersten Sitzung über den Verfahrensstand und die Ergebnisse der Bestandsanalyse sowie der Beteiligungen ausgetauscht.
Dialogforum
Am Donnerstag, 4. November 2021 fand ab 19:00 Uhr eine Informations- und Beteiligungsveranstaltung – Dialogforum – zu VU+IEK in der Aula der Dietrich-Bonhoeffer-Schule, Am Schulzentrum 11 in Bargteheide statt. Die Veranstaltung diente der Information der interessierten Öffentlichkeit und bot zugleich die Möglichkeit, Ideen und Anregungen der Teilnehmenden abzufragen und deren Fragen zu beantworten. Die Dokumentation zur Veranstaltung finden Sie hier.
Beteiligung von Personen mit Grundeigentum
Alle Personen mit Grundeigentum im Untersuchungsgebiet „Innenstadt“ wurden gemäß dem Baugesetzbuch angeschrieben und um Informationen gebeten. Die Beteiligung lief bis zum 22. November 2021.
Start der prozessbegleitenden Internetseite
Die Stadt Bargteheide hat unter der Adresse www.Stormarns-lebendige-Stadt.de eine Online-Präsenz als Informationsmöglichkeit für alle Interessierten schalten lassen. Sie enthält Informationen rund um die Städtebauförderung sowie die vorbereitenden Untersuchungen und das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept zur Innenstadt Bargteheide. Die Seite wird laufend aktualisiert und begleitet den gesamten Prozess zu VU+IEK.
Analyse und Bewertung der Bestandssituation
Nach notwendigen Abstimmungen mit dem zuständigen Ministerium zu einer Erweiterung des Untersuchungsgebiets, konnte mit der Bestandsaufnahme innerhalb des Gebiets „Innenstadt“ begonnen werden. Dazu haben Mitarbeitende der BIG Städtebau GmbH die Gebäude, den öffentlichen Raum, die Nutzungsstruktur sowie die technische und soziale Infrastruktur durch Vor-Ort-Begehungen erfasst und ausgewertet. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß dem Baugesetzbuch am Verfahren beteiligt.
Erarbeitung Einzelhandelskonzept
Parallel wird als weitere Fördervoraussetzung der Städtebauförderung ein Einzelhandelskonzept für die Stadt Bargteheide erstellt. Den Auftrag erhielt die CIMA Beratung + Management GmbH. Die Ergebnisse des Einzelhandelskonzepts fließen in VU und IEK mit ein.
Programmaufnahme und Beginn von VU + IEK
Auf Basis des eingereichten Antrages im Februar 2019 wurde durch das zuständige Landesministerium mit Erlass vom 31. Juli 2019 mitgeteilt, dass die beantragte Gesamtmaßnahme „Innenstadt“ in das Städtebauförderprogramm aufgenommen wurde. Im Nachgang sind zunächst die Grundlagen in Form von Konzeptstudien zu erarbeiten. Dazu wurde Ende 2020 die BIG Städtebau GmbH mit den sogenannten vorbereitenden Untersuchungen (VU) samt Erstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (IEK) beauftragt. Ziel ist es, städtebauliche Missstände und Potenziale im abgegrenzten Untersuchungsgebiet zu identifizieren und Handlungsschwerpunkte, Entwicklungsziele sowie Maßnahmen zu konkretisieren. In der späteren Umsetzung von konkreten Projekten sollen die Missstände durch den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln aktiv behoben werden. Mehr zum Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren“, wie das Nachfolgeprogramm von „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ seit 2020 heißt, finden Sie von Seiten des Bundes hier.
Öffentlichkeitsbeteiligung noch vor Antragstellung
Bereits in die Formulierung des Aufnahmeantrags für die Städtebauförderung sollten direkt Ideen und Maßnahmenvorschläge aus einer umfangreichen Öffentlichkeitbeteiligung einfließen. Dazu fand in der Zeit vom 1. Januar 2019 bis zum 3. Februar 2019 eine Online-Beteiligung über die Plattform www.planemit.de/bargteheide statt. Die Auswertung der eingegangenen Hinweise wurde im Zuge der Beratungen im Ausschuss für Planung und Verkehr am 21. Februar 2019 durchgeführt. Diese hat dazu geführt, dass noch weitere Maßnahmen in den offiziellen Antrag mit einflossen sind. Auch für die weiteren Planungen im Rahmen der Städtebauförderung werden diese Beteiligungsergebnisse als wichtige Informationsquelle herangezogen.
Programmaufruf und Interessenbekundung
Die Stadt Bargteheide hat im September 2017 ihr Interesse an einer Aufnahme in das Städtebauförderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ bekundet. Im Juli 2018 hat das damalige Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein der Stadt in Aussicht gestellt, dass eine Förderung in Betracht kommt und bis Februar 2019 ein entsprechender Förderantrag gestellt werden kann. Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 7. Dezember 2018 den offiziellen Beschluss über die Teilnahme an dem Programm gefasst.
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Im Folgenden haben wir häufig gestellte Fragen beantwortet.
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Was ist unter Städtebauförderung zu verstehen?
Bund und Länder stellen in den Programmen der Städtebauförderung Finanzhilfen für Investitionen in die Erneuerung und Entwicklung von Städten und Gemeinden bereit. Damit sollen Kommunen als Wirtschafts- und Wohnstandorte gestärkt werden.
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Welches Ziel verfolgt das Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren“ (vormals“ Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“), in welches Bargteheide aufgenommen wurde?
Übergeordnetes Ziel dieses Programms ist es, das Zentrum der teilnehmenden Kommunen als Standorte für Wirtschaft, Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben zu erhalten und weiter zu entwickeln.
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Wie hoch ist die Förderung für die Stadt?
Die Fördermittel des Bundes werden durch Mittel der Länder und der Kommunen ergänzt. Bund, Land und die jeweilige Kommune sind mit je einem Drittel beteiligt. Die Gesamthöhe der Fördermittel für die Stadt Bargteheide ist nicht vorab festgelegt. Die Stadt kann jährlich Fördermittel beantragen.
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Was muss die Stadt tun, um Fördermittel aus der Städtebauförderung zu erhalten?
Nach erfolgreicher Aufnahme in das Förderprogramm müssen als weitere Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln die vorbereitenden Untersuchungen (VU) inklusive des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (IEK) durchgeführt bzw. erstellt werden. Danach kann die Kommune jährlich Fördermittel für die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen im dann festgelegten Fördergebiet beantragen.
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Was umfassen die vorbereitenden Untersuchungen (VU) und das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (IEK)?
Die vorbereitenden Untersuchungen inklusive des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (kurz VU und IEK) umfassen grob folgende Bestandteile:
// Bestandsanalyse und Identifikation von städtebaulichen Missständen im Untersuchungsgebiet
// Prozessbegleitende Beteiligung und Information der Öffentlichkeit und weiteren Akteursgruppen
// Definition von Entwicklungszielen und Maßnahmen zur Zielerreichung
// Abwägung der Notwendigkeit eines Sanierungsverfahrens
// Vorschlag zur Abgrenzung des Fördergebiets
VU und IEK werden in einem Bericht zusammengefasst. Zum Bericht gehören auch diverse Plandarstellungen.
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Was passiert mit meinen Ideen und Anregungen, die ich zu VU+IEK abgebe?
Alle Anregungen und Ideen werden sorgfältig ausgewertet und fließen in die Definition der Entwicklungsziele und Maßnahmen mit ein. Daneben wird im Anschluss die Dokumentation der Beteiligungsformate online zur Verfügung gestellt.
Falls Sie weitere Frage haben, nutzen Sie bitte das Kontaktformular oder wenden Sie sich direkt an die unten genannten Kontaktpersonen.
Kontaktformular
Kontakt
Stadt Bargteheide
FB 4 Planung, Umwelt und öff. Sicherheit
Herr Adrian Sollich
Telefon: 04532/4047-402
E-Mail: sollich@bargteheide.de
BIG Städtebau GmbH
– ein Unternehmen der BIG-BAU
Frau Bele Anders-Brockmöller
Telefon: 040 3410678-45
E-Mail: bele.anders-brockmoeller@big-bau.de